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   LG Flensburg, 07.04.2006 - 5 T 86/06   

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https://dejure.org/2006,34101
LG Flensburg, 07.04.2006 - 5 T 86/06 (https://dejure.org/2006,34101)
LG Flensburg, Entscheidung vom 07.04.2006 - 5 T 86/06 (https://dejure.org/2006,34101)
LG Flensburg, Entscheidung vom 07. April 2006 - 5 T 86/06 (https://dejure.org/2006,34101)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Guthaben eines Schuldners auf dem Girokonto i.H.v. 1797,60 EUR ist pfandfrei; Pfändungsfreiheit des Kontoguthabens eines Schuldners i.H.v. 1797,60 EUR bei Pfändung des restlichen Betrags durch einen Gläubiger; Enden des uneingeschränkten Pfändungsschutz für Bankkonten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Münster, 28.04.2005 - 5 T 226/05

    Pfändung eines Bankguthabens; Pfändungsschutz eingehender Geldbeträge auf ein

    Auszug aus LG Flensburg, 07.04.2006 - 5 T 86/06
    Nach der gegenteiligen Auffassung kann auf die Erinnerung des Schuldners das Vollstreckungsgericht - wie hier geschehen - schon für künftige, auf das Konto eingehende Sozialleistungen Pfändungsschutz nach § 850k ZPO oder § 765a ZPO gewähren (LG Münster, NJOZ 2006, 856; LG Göttingen JurBüro 2001, 492; LG Mönchengladbach NJOZ 2005, 3164).

    Dieser letzteren Ansicht folgt auch das Beschwerdegericht, weil andernfalls ein Empfänger von laufenden Sozialleistungen in regelmäßigen Abständen eine Freigabe seines Kontos beantragen müsste (LG Münster, NJOZ 2006, 856, 857).

  • OLG Nürnberg, 11.12.2000 - 4 W 3614/00

    Rechtsbehelfe gegen Vollstreckungsmaßnahmen nach Justizbeitreibungsordnung -

    Auszug aus LG Flensburg, 07.04.2006 - 5 T 86/06
    Vielmehr ist ein Schuldner gehalten, jeweils im Wege der Vollstreckungserinnerung (§ 766 ZPO) eine Abänderung des Pfändungsbeschlusses dahin zu erwirken, dass ihm der in § 55 Abs. 4 SGB I bezeichnete Betrag pfandfrei belassen wird (vgl. Stöber, Forderungspfändung, Rdnr. 1439 i ; OLG Nürnberg MDR 2001, 835).
  • LG Mönchengladbach, 01.04.2005 - 5 T 114/05

    Pfändungsschutz, Kontenpfändung, Sozialleistungen

    Auszug aus LG Flensburg, 07.04.2006 - 5 T 86/06
    Nach der gegenteiligen Auffassung kann auf die Erinnerung des Schuldners das Vollstreckungsgericht - wie hier geschehen - schon für künftige, auf das Konto eingehende Sozialleistungen Pfändungsschutz nach § 850k ZPO oder § 765a ZPO gewähren (LG Münster, NJOZ 2006, 856; LG Göttingen JurBüro 2001, 492; LG Mönchengladbach NJOZ 2005, 3164).
  • LG Braunschweig, 15.01.1998 - 8 T 913/97

    Zwangsvollstreckung aus einem Pfändungsbeschluss und Überweisungsbeschluss in ein

    Auszug aus LG Flensburg, 07.04.2006 - 5 T 86/06
    Dabei wird die Meinung vertreten, dass im Hinblick auf die abschließende Regelung der Kontenpfändung in § 55 SGB I ein Vorabschutz in analoger Anwendung des § 850 k Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht in Betracht komme (vgl. Stöber a.a.O.; LG Krefeld, RPfleger 2001, 39; LG Landshut ZVI 2004, 678; LG Regensburg JurBüro 2004, 450; LG Braunschweig, RPfleger 1998, 297 f).
  • AG Herne, 07.08.2003 - 24 M 1190/03

    Ergänzung einer eidesstattlichen Erklärung eines Schuldners; Voraussetzungen für

    Auszug aus LG Flensburg, 07.04.2006 - 5 T 86/06
    Dabei wird die Meinung vertreten, dass im Hinblick auf die abschließende Regelung der Kontenpfändung in § 55 SGB I ein Vorabschutz in analoger Anwendung des § 850 k Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht in Betracht komme (vgl. Stöber a.a.O.; LG Krefeld, RPfleger 2001, 39; LG Landshut ZVI 2004, 678; LG Regensburg JurBüro 2004, 450; LG Braunschweig, RPfleger 1998, 297 f).
  • LG Göttingen, 30.03.2001 - 5 T 79/01

    Pfändungsschutz für Sozialleistungen; Anwendbarkeit der Regelungen für die

    Auszug aus LG Flensburg, 07.04.2006 - 5 T 86/06
    Nach der gegenteiligen Auffassung kann auf die Erinnerung des Schuldners das Vollstreckungsgericht - wie hier geschehen - schon für künftige, auf das Konto eingehende Sozialleistungen Pfändungsschutz nach § 850k ZPO oder § 765a ZPO gewähren (LG Münster, NJOZ 2006, 856; LG Göttingen JurBüro 2001, 492; LG Mönchengladbach NJOZ 2005, 3164).
  • LG Landshut, 09.09.2004 - 34 T 1026/04

    Pfändbarkeit der Nachzahlung von Arbeitslosenhilfe bei Auszahlung auf gepfändetes

    Auszug aus LG Flensburg, 07.04.2006 - 5 T 86/06
    Dabei wird die Meinung vertreten, dass im Hinblick auf die abschließende Regelung der Kontenpfändung in § 55 SGB I ein Vorabschutz in analoger Anwendung des § 850 k Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht in Betracht komme (vgl. Stöber a.a.O.; LG Krefeld, RPfleger 2001, 39; LG Landshut ZVI 2004, 678; LG Regensburg JurBüro 2004, 450; LG Braunschweig, RPfleger 1998, 297 f).
  • LG Krefeld, 25.08.2000 - 6 T 278/00
    Auszug aus LG Flensburg, 07.04.2006 - 5 T 86/06
    Dabei wird die Meinung vertreten, dass im Hinblick auf die abschließende Regelung der Kontenpfändung in § 55 SGB I ein Vorabschutz in analoger Anwendung des § 850 k Abs. 2 ZPO grundsätzlich nicht in Betracht komme (vgl. Stöber a.a.O.; LG Krefeld, RPfleger 2001, 39; LG Landshut ZVI 2004, 678; LG Regensburg JurBüro 2004, 450; LG Braunschweig, RPfleger 1998, 297 f).
  • OLG Jena, 27.04.2006 - 1 UF 529/05

    Klage auf Erfüllung eines außergerichtlichen Vergleichs in noch rechtshängiger

    Sodann hätte der Beklagte, sofern er den Vergleichsabschluss für unwirksam hielt, Antrag auf Fortsetzung des Rechtsstreits stellen können (Landgericht Gera, Beschluss vom 06.03.2006, Az. 5 T 86/06).
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